05.12.2018
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung "79 Engel-Brauerei"
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan der Innenentwicklung
„79 Engel-Brauerei“
- Aufstellungsbeschluss -
Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „79 Engel-Brauerei“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich im Stadtteil Duttenberg ist im nachstehend abgedruckten Lageplan vom 19.10.2018 dargelegt. Er wird begrenzt
- im Nordwesten von der Bebauung K 2029 „Torstraße“,
- im Nordosten vom Brauereiweg sowie
- im Süden durch die Bebauung Brauereiweg 4 bzw. Torstraße 12.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verbesserung der städtebaulichen Situation an dieser Stelle geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Fachbereich Planen und Bauen, 2. OG) kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung können jederzeit bis zum Ende der öffentlichen Auslegung erfolgen.
Bad Friedrichshall, den 28.11.2018
gez. Timo Frey
Bürgermeister
Die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nebst Plan finden Sie hier
