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Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Durchführung einer Online-Konsultation
gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung der Südwestdeutsche Salzwerke AG, Salzgrund 67 in 74076 Heilbronn, für die Konditionierung von Stäuben für den untertägigen Einbau auf dem Betriebsgelände Bergrat-Bilfinger-Straße 1 in Bad Friedrichshall, Flurstück Nrn. 4180, 4180/1.

Die mit öffentlicher Bekanntmachung vom 23.02.2024 für den 03.06.2024 bis zum 07.06.2024 festgesetzte Online-Konsultation wird über eine Cloud der IT Baden-Württemberg (BITBW) durchgeführt.

Hinweise:

  1. Der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden individuell benachrichtigt (§ 5 Abs. 3 PlanSiG).

  2. Für die Online-Konsultation werden dem unter Nr. 1 genannten Teilnehmerkreis die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen vom 03.06.2024 bis zum 07.06.2024 über eine Cloud der IT Baden-Württemberg (BITBW) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 07.06.2024 schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.2 Industrie/Kommunen mit Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, Ruppmannstraße 21, 70656 Stuttgart oder elektronisch über folgende E-Mail-Adresse: sophia.kastner(@)rps.bwl.de dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG).

    Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einer Teilnahme im Rahmen der Öffentlichkeit. Hierzu kann beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.2 Industrie/Kommunen mit Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, Ruppmannstraße 21, 70656 Stuttgart, E-Mail: sophia.kastner(@)rps.bwl.de rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail der Zugang zur Online-Konsultation erlangt werden.

  3. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG).

  4. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Es kann ohne die Mitwirkung eines oder einer Beteiligten entschieden werden. Unabhängig davon wird die zuständige Behörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

Stuttgart, den 15.05.2023

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.2

Kontakt

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74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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