Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung einer Mahnung

Die Mahnungen vom 04.04.2024 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe der Mahnung erfolgt deshalb durch öffentliche Bekanntmachung. (§122 Abs. 4 AO, § 1 Satzung über der Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Bad Friedrichshall vom 23.05.1978).

Die Mahnung gilt, 2 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung, als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

Mahnung wegen öffentlich rechtlicher Forderung der Stadt an:

Herr
Christos Pappa
-unbekannter Aufenhalt-

Das vorgenannte Schreiben kann im Rathaus, Zimmer 36, eingesehen werden.

Stadt Bad Friedrichshall
Fachbereich V, Sachgebiet 51
Mahnabteilung Irene Baier Tel. 832-238

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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