zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
ZurWahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat - Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigenWahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).
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