Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

Bekanntmachung

Bekanntmachung Widerspruchsrechte des Bundesmeldegesetz

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die betroffenen Personen haben das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Bad Friedrichshall, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofernsie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterialübermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement derBundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die imnächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Bad Friedrichshall, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall schriftlich eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Der Widerspruch kann bei der Stadt Bad Friedrichshall, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Bad Friedrichshall, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall schriftlich eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Formulare

Sie erhalten das Formular „Antrag auf Sperrvermerke“ auf unserer Homepage www.friedrichshall.de >Rathaus Online > Bürgerservice > Formulare (hier klicken) oder bei der Stadt Bad Friedrichshall - Bürgerbüro und in den Verwaltungsstellen Plattenwald, Untergriesheim und Duttenberg.

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

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Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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