Stadt Bad-Friedrichshall

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Seiteninhalt

Aktuelle Nachrichten

SuedLink

Information über den SuedLink-Baustart in der Stadt Bad Friedrichshall

Die Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Nach gründlicher Prüfung der Planfeststellungsunterlagen, Berücksichtigung öffentlicher Beteiligung und Abwägung aller Faktoren erlässt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Kürze für den Abschnitt E2 (Landesgrenze zu Bayern bis Bad Friedrichshall) einen Planfeststellungsbeschluss – die Erlaubnis für den Bau von SuedLink. Durch die Bauvorbereitung, die Baudurchführung und den Kabeltransport kann es, teilweise auch kurzfristig, zu Beeinträchtigungen wie Lärm- und Staubemissionen sowie Verkehrsbehinderungen kommen.

Bauvorbereitung und Baulogistik

Für den Bau von SuedLink ist es notwendig, Baumaschinen und Baumaterial zur Baustelle zu transportieren. Dafür werden, soweit möglich, öffentliche Straßen und (private) Feldwege genutzt. Letztere werden ertüchtigt und bei Bedarf verbreitert. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und die Bevölkerung so wenig wie möglich zu behindern. Um von der bestehenden Wegeführung zum Arbeitsstreifen zu gelangen, werden vorübergehend Baustraßen errichtet.

Beauftragte Baufirmen

Der Abschnitt E2 ist in ein nördliches und ein südliches Baulos unterteilt. Die Tiefbauleistungen wie die Herstellung von Kabelgräben und geschlossenen Bohrungen, von Kabelabspulplätzen sowie von Zufahrts- und Schwertransportstraßen wird im nördlichen Baulos (bis ca. zur Landkreisgrenze Main-Tauber zum Neckar-Odenwald-Kreis) das Bauunternehmen Leonhard Weiss und im südlichen Baulos das Bauunternehmen Max Bögl übernehmen.

Baudurchführung, Installation von Kabelschutzrohren sowie Rückverfüllung

Im Regelfall werden die beiden Kabelschutzrohre für die später einzuziehenden SuedLink-Erdkabel in einen offenen Kabelgraben gelegt. Hierfür werden die verschiedenen Bodenschichten einzeln entnommen und getrennt gelagert. Sobald der Graben vollständig ausgehoben ist, wird Bettungsmaterial in die Grabensohle eingebracht. Darauf werden die Kabelschutzrohre gelegt und am Übergang zur Muffe, dem Verbindungselement zwischen zwei Kabelenden, mit einer Endkappe verschlossen. Die Einhaltung von Vorgaben zu Bodenkunde, Archäologie und Kampfmitteln wird über die Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert. Zum Ende der Bauarbeiten werden die ausgehobenen Bodenschichten in ihrer ursprünglichen Reihenfolge rückverfüllt und die Oberfläche wieder hergestellt.

Dort, wo Straßen und Gewässer gekreuzt werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Einsatz. Damit kann unterbohrt werden, ohne einen Graben ausheben zu müssen. In der Regel kommt das HDD-Verfahren (Horizontalspülbohrung) zum Einsatz. Dazu wird zunächst eine Pilotbohrung durchgeführt. Danach wird der Durchmesser der Pilotbohrung auf die benötigte Größe erweitert und das jeweilige Kabelschutzrohr durch die Bohrung gezogen. Die Größe der Baustelleneinrichtungsflächen (Start- und Zielgrube) ist von der Länge und Tiefe der Bohrung abhängig. Nach Abschluss der Erdarbeiten werden alle für den späteren Kabeltransport und Kabeleinzug nicht mehr benötigten Flächen zurückgebaut.

Die Dauer der Baudurchführung in offener und geschlossener Bauweise ist pro Bauabschnitt flexibel und wird entsprechend der Anforderungen festgelegt. Der Rückbau erfolgt stets schrittweise nach Abschluss jedes Bauabschnitts.

Bauzeiten

Für den Trassenbau (ohne den späteren Kabeleinzug) gelten unterschiedliche Bauzeiten. Für die offene Bauweise ist vorgesehen, dass die Baufirmen in der Regel montags bis freitags tagsüber von voraussichtlich 7 bis 18 Uhr arbeiten. An geschlossenen Querungen (z.B. HDD-Bohrverfahren) ist grundsätzlich geplant, dass die Baufirmen von Montag bis Samstag 24 Stunden arbeiten. In Ausnahmen kann es auch an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten an geschlossenen Querungen kommen.

Kabelschwerlasttransport, Kabeleinzug und Vermuffung

Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in §?44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung

Der Bereich über den Erdkabeln darf nach Abschluss der Arbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt, jedoch nicht bebaut, oder mit tiefwurzelnden Bäumen bepflanzt werden. TransnetBW rät nach Ende der Bauphase und vor der Wiederaufnahme der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu einer Zwischenbewirtschaftung.

Informationen über den Baustart in der Stadt Bad Friedrichshall

Weitere Informationen zum Bau vom SuedLink entnehmen Sie den weiteren Ankündigungen in Ihrer Gemeinde. Für den Herbst sind zusätzlich Bauinfomärkte in den Regionen geplant. Die genauen Termine werden gesondert öffentlich bekannt gegeben. Bei Interesse an unserem SuedLink Bau-Newsletter für Baden-Württemberg, melden Sie sich gerne über die Anmeldemaske unter folgendem QR-Code/ Link an:

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink(@)transnetbw.de
www.suedlink.com

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Schriftgröße