Stadt Bad-Friedrichshall

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Aktuelle Nachrichten

Lärmaktionsplan der Stadt Bad Friedrichshall

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g 

Lärmaktionsplan der Stadt Bad Friedrichshall

 2. Überprüfung und Fortschreibung 

Die Stadt Bad Friedrichshall hat im Jahr 2015 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2022 überprüft und fortgeschrieben wurde. Alle fünf Jahre ist turnusmäßig eine weitere Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen.

 Rechtsgrundlage: § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362)


Diese Überprüfung basiert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr), die im Juni 2023 vorliegen sollte, jedoch erst im Frühjahr 2024 veröffentlicht wurde.
 
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst in den Stadtteilen Kochendorf und Jagstfeld die bebauten Bereiche im Einwirkungsbereich

  • der B 27 (Uhlandstraße),
  • der L 1096 (Kocherwaldstraße),
  • der L 1088 (Neuenstädter Straße),
  • der K 2028 (Hagenbacher Straße),
  • der K 2117 (Amorbacher Straße),
  • der K 2139 (Oedheimer Straße) und
  • der Heilbronner Straße;

in den Stadtteilen Untergriesheim, Duttenberg und Hagenbach die Ortsdurchfahrten im Zuge

  • der L 1096 (Neue Straße / Im Dorf),
  • der K 2028 (Hagenbacher Straße),
  • der K 2029 (Torstraße) und

im Stadtteil Plattenwald

  • der Straße In den Holzwiesen.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Beteiligung erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung:

Vom 01.09.2024 bis einschließlich 30.09.2024

kann der Entwurf zur Überprüfung des Plans mit allen Anlagen von der Homepage der Stadt  www.friedrichshall.de  •  Rathaus-Online  •  Aktuelle Bauleitplanverfahren abgerufen werden. Ergänzend liegen die Unterlagen in gedruckter Form öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall aus (Rathausplatz 1, Foyer EG).

Anregungen und Stellungnahmen können unter bauleitplanung(@)friedrichshall.de abgegeben werden, im Bedarfsfall auch schriftlich (Adresse: Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich Planen und Bauen, Lärmaktionsplanung, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall).

Das Verfahren wird voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Bad Friedrichshall, den 15.08.2024
gez. Thoms Baumgart
1. Bürgermeisterstellvertreter

 

Kontakt

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Friedrichshall

Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 / 832-0
Telefax: 07136 / 832-100

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus Bad Friedrichshall
Mo 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Do 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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