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Aktuelle Nachrichten

Sicherheitstipps für Silvester

Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.

Ein Großteil der Rettungsdiensteinsätze lässt sich auf den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zurückführen.

Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

  • Lesen Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Personen unter 18 Jahren ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2) verboten.
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen. Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an.
  • Benutzen Sie nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM).
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerkhäuser. Ferner sind die örtlichen Regelungen zu beachten.
  • Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um ein unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf Dächer werfen.
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.
  • Achten Sie auf Ihre Tiere. Sie reagieren oft unberechenbar bei lauten Knallgeräuschen.
  • Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper) ist nur am 31.12. und am 01.01. gestattet.
  • Vergessen Sie bitte nicht, die durch das Feuerwerk verursachten „Hinterlassenschaften“ zu beseitigen.

Sollte Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 und fordern Sie Hilfe an. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.
  • Bei Brandverletzungen sofort mit Wasser kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
  • Den Gefahrenbereich verlassen.
  • Fenster und Türen schließen.
  • Die Nachbarn warnen.
  • Die Feuerwehr einweisen.
  • Wenn das Treppenhaus verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie auf sich für die Feuerwehr bemerkbar.

Starten Sie gut ins neue Jahr!

Ihr Fachbereich II der Stadt Bad Friedrichshall
Ihre Freiwillige Feuerwehr Bad Friedrichshall

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Di 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
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Fr 8.30 - 12.00 Uhr
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