Getrenntsammlung von Alttextilien in Deutschland seit 2025 Pflicht
Alttextilien müssen seit Januar getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden, um sie wiederverwenden oder recyceln zu können.
In den Recyclinghöfen und an Containerstandorten stehen Altkleidercontainer der Abfallwirtschaft sowie an weiteren Standorten auch Container gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts.
Tragfähige, gut erhaltene Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bett- und Tischwäsche, können weiterhin über die Altkleidercontainer entsorgt werden.
Dabei kommt es auf Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Qualitätsbewusstsein ist also gefragt. In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande keine Frage der Mengen sondern der guten Qualität ist, dass die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können.
Durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten und mit der Weiterentwicklung innovativer Recyclingverfahren wird es gelingen, eine nachhaltige und funktionierende Textilkreislaufwirtschaft aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen.