für die Kindertageseinrichtungen
Änderung der Gebührensatzung zum 01.09.2024
Der Kostendeckungsgrad der laufenden Betriebsausgaben durch Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen lag in den letzten fünf Jahren gerade einmal bei durchschnittlich 6,4%. Seitens der kommunalen Landesverbände wird bereits seit mehreren Jahren das Ziel angestrebt, 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
In den vergangenen Jahren erfolgte die Erhöhung der Benutzungsgebühren stets entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen von Vertretern des Gemeindetags, Städtetags sowie der Vier-Kirchen-Konferenz für Kindergartenfragen in Baden-Württemberg. Für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 empfehlen die kommunalen Spitzenverbände eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5%. Begründet wird die Empfehlung durch allgemeine Kostensteigerungen sowie die rückwirkende Berücksichtigung der tariflichen Kostensteigerungen.
Unter anderem aufgrund der Abmangel-Entwicklung in den vergangenen Jahren und des niedrigen Deckungsgrades der laufenden Betriebskosten durch die erhobenen Elternbeiträge hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2024 einer Erhöhung der Gebühren um jeweils 7,5% ab 01.09.2024 zugestimmt.
Durch die Erhöhung ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 41.000 €. Hinzu kommen die Mehreinnahmen bei den kirchlichen Einrichtungen, welche die Abmangelbeteiligung seitens der Stadt verringern.
Aufgrund der Gebührenerhöhung ab 01.09.2024 wird die aktuelle Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Friedrichshall geändert. Diese kann auf der städtischen Homepage eingesehen werden.