Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau
- Erneute öffentliche Auslegung -
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 dem Entwurf der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung mit TÖB-Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Vorausgegangen war die öffentliche Auslegung vom 04.03 – 12.04.2024. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurde von der VVG beschlossen, die Flächen „SO Biogasanlage“ und „SO Photovoltaik“ nicht im Flächennutzungsplan darzustellen. Da es sich hierbei nur um geringfügige Änderungen am Planwerk handelt, kann die Offenlage nach §4a Abs.3 S3 BauGB im vereinfachten Verfahren mit verkürzter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Dabei werden die Stellungnahmen auf die vorgenommenen Änderungen beschränkt.
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen darzustellen. In der 4. Fortschreibung sollen die Darstellungen des Plans an geänderte Anforderungen der Bodennutzung in einer langfristigen Perspektive von 15 bis 20 Jahren angepasst werden.
Das Plangebiet umfasst den gesamten Verwaltungsraum der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemarkungen der Stadt Bad Friedrichshall und der Gemeinden Oedheim und Offenau.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann
vom 21.10 bis 06.11.2024
auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden: (→ www.friedrichshall.de → Rathaus-Online → Aktuelle Bauleitplanverfahren).
Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahmen ausgelegt:
- im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss),
- im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
- im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht werden, z.B.
- per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de,
- schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
- mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allgemeinen Sprechzeiten).
Hinweise:
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
- Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de.
- Vorgebrachte Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinden und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bad Friedrichshall, den 08.10.2024
gez.
Timo Frey
Bürgermeister
Bitte folgen Sie hier dem Link zu den Anlagen.