Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen?
Hier haben Sie die die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Unter dem Link kommen Sie direkt zum Antrag.
Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben.
Wir empfehlen: Sie sollten die Briefwahlunterlagen nach der letzten Leerung am 20.02.2025 direkt im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.